Prostitution ist nicht nur in Deutschland eine Variante der Sexualität, die heute am meisten restriktiv und destruktiv behandelt und vor allem auch kriminalisiert wird. Der Gesetzgeber hat nichts Besseres zu tun, als immer wieder an neuen Diktaten, Bestimmungen und Bevormundungen zu schrauben. Und er will das immer wieder mit der Scheinheiligkeit begründen, die Bevölkerung vor sexueller Nötigung, vor sexuellen Übergriffen und vor sexueller Ausbeutung schützen zu wollen, was natürlich völliger Quatsch ist. Nicht der zu „Schützende“ steht hier im Vordergrund, sondern der Staat beabsichtigt, die in der Prostitution arbeitenden Menschen kontrollieren, maßregeln und einschränken zu wollen und das ist in keinem Fall seine Aufgabe. Das älteste Gewerbe der Welt läßt sich nicht kontrollieren, es läßt sich nicht maßregeln und es läßt sich erst recht nicht einschränken! Die GGPD unterstützt deshalb die Forderungen der Sexarbeitenden. Ihre berechtigten Ansprüche widerspiegeln das moderne Bild des freien, unabhängigen und mündigen Bürgers, der sein Tun und Lassen selbstbestimmt und nach seinen Bedürfnissen entscheidet. Unsere politischen Zielsetzungen, die mit der Hilfe von Dona Carmen e.V. erarbeitet wurden, sind deshalb:
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4. Ersatzlose Streichung des § 55 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz. Für freie und ungehinderte Berufsausübung von ausländischen Prostituierten. |
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5. Ersatzlose Streichung aller gegen Prostitution gerichteten Sonderbestimmungen im Polizeirecht der Länder. |
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6. Einstellung aller anlaßunabhängigen Überwachungsmaßnahmen im Prostitutionsgewerbe. Rechte statt Razzien. Begründung: Es gibt keinen Berufszweig, der dermaßen systematisch von der Polizei überwacht. |
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7. Keine Bestrafung von Prostitutionskunden. |
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8. Uneingeschränkte Arbeitsförderung und -vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Prostituierte gemäß § 3, § 35 und § 36 SGB III. |
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9. Sofortige Einstellung der diskriminierenden steuerrechtlichen Sonderbehandlung nach dem „Düsseldorfer Verfahren" >>> hier.... |
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10. Anerkennung der Freiberuflichkeit von selbständiger Prostitutionstätigkeit. > 10.1. Gewerberecht: Selbständig ausgeübte Prostitution ist als „freiberufliche Tätigkeit“ gemäß § 6 Gewerbeordnung einzustufen. > 10.2. Baurecht: Selbständig ausgeübte Prostitution ist als „freiberufliche Tätigkeit“ nach § 13 Baunutzungsverordnung einzustufen. >10.3. Steuerrecht: Selbständig ausgeübte Prostitution ist als „freiberufliche Tätigkeit“ nach § 18 Abs. 1 Einkommenssteuergesetz einzustufen. |
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11. Gegen die geplante Konzessionierung von Prostitutionsstätten. > 11.1. Einführung einer Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten: > 11.2. Vorherige Anzeige- bzw. Meldepflicht für Prostituierten. > 11.3. Verpflichtung der Betreibenden von Prostitutionsstätten, das Meldeverhalten der Prostituierten zu überwachen. > 11.4. Ordnungs- bzw. strafrechtliche Sanktionen bei Verstößen. > 11.5. Grundsätzliche Vermutung einer abhängigen Beschäftigung in Prostitutionsstätten. |
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12. Gegen die geplante Registrierung von Prostituierten. |
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13. Keine Einführung einer bundesweiten Kondompflicht bei entgeltlichen sexuellen Dienstleistungen. |
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Dona Carmen e.V. Die GGPD unterstützt deren politischen Forderungen in seinem Bundes-Programm.
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